Praxislernen – eine wirkungsvolle Form der Fachkräftesicherung
Wünschen Sie sich zukünftige Auszubildende, die für den Übergang aus der Schule in den Beruf vorbereitet sind?
Praxislernen bringt Sie frühzeitig mit Ihrem potenziellen Fachkräftenachwuchs aus der Region in Kontakt und fördert deren Schlüsselkompetenzen auf besondere Weise. Als ein Bestandteil des Schulunterrichtes verbindet es die Anwendung von theoretischem Schulwissen mit dem Erwerb von praktischen Erfahrungen in der Arbeitswelt. Praxislernen ist ein etabliertes Instrument der Beruflichen Orientierung im Land Brandenburg.
Schulen können diesen Ansatz wählen, um ihren Unterricht fächerübergreifend mit der beruflichen Praxis zu verbinden. Schülerinnen und Schüler sind dazu regelmäßig in Unternehmen tätig. Ergänzend erhalten sie passende Lernaufgaben, die in der Schule ausgewertet und benotet werden. Der Unterricht wird so konkret mit den Anforderungen in Unternehmen verbunden. Auf diese Weise erfahren sie frühzeitig, wie wichtig ihr schulisches Wissen für ihren weiteren Berufsweg ist.
Gute Gründe für Praxislernen in Ihrem Unternehmen
Rahmenbedingungen
Praxislernen
- fakultativ, kann in den Jahrgangsstufen 7 – 10 durchgeführt werden
- fächerverbindender Unterricht, i. d. R. Beteiligung von mind. drei Unterrichtsfächern, alle Fächer kommen infrage
- Organisation im Block oder tageweise wöchentlich
- Ziel: wie Schülerbetriebspraktikum, zusätzlich: schulische Lerninhalte in der Praxis anwenden und deren Bedeutung für die Arbeitswelt erkennen
- Arbeit an fächerverbindenden Lernaufgaben aus der Schule
Interessieren Sie sich für Praxislernen?
In unserer Übersichtskarte finden Sie Praxislernschulen in Ihrer Nähe. Über unsere Schulsteckbriefe erfahren Sie detailliert, wie die Schulen Praxislernen organisieren und wer Ihre Ansprechpersonen sind.
Eine Möglichkeit zur gemeinsamen Erstellung von Lernaufgaben sind unsere Tandem-Workshops: Über diese erhalten Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen interessierten Schulen aus der Region vorzustellen, und die teilnehmenden Lehrkräfte erhalten einen vertieften Einblick in ausgewählte Arbeitsabläufe. Vor Ort entwickeln die Lehrkräfte gemeinsam mit Ihnen passende Praxislernaufgaben.
Wenn Sie Ihr Unternehmen im Rahmen eines Tandem-Workshops interessierten Lehrkräften präsentieren möchten oder Fragen zum Praxislernen haben, kontaktieren Sie uns.
Versicherungsschutz
Praxislernen und das Schülerbetriebspraktikum haben auch Gemeinsamkeiten: Neben dem gemeinsamen Ziel, die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern, gilt beides als Unterricht an einem anderem Ort. Dadurch sind die Schülerinnen und Schüler während der Maßnahme gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für den direkten Weg zwischen Wohnung und außerschulischem Lernort oder außerschulischem Lernort und Schule.
Den Haftpflichtversicherungsschutz während der Praxisaufenthalte gewährleistet der Schulträger (vgl. § 110 Absatz 2 BbgSchulG).
Arbeitssicherheit
Beim Praxislernen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des JArbSchG ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Eine Zusammenstellung der geltenden Regelungen enthält die Broschüre „Allgemeine Regelungen zur Durchführung des Praxislernens“ des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Ergänzend finden Sie auf der Website des LAVG spezifische Regelungen für unterschiedliche Branchen.