Überblick Praxislernen

Was ist Praxislernen?

Unser Erklärvideo gibt Antworten. 

Wissen in der Praxis anwenden

Praxislernen ist ein besonderer, praxisorientierter Unterrichtsansatz. Es zeichnet sich durch eine Verknüpfung schulischer Lerninhalte mit der Praxistätigkeit von Schülerinnen und Schülern an außerschulischen Lernorten wie Unternehmen oder Berufsbildungsstätten aus. Über praxisbezogene Lernaufgaben aus verschiedenen Fächern werden Unterrichtsinhalte am Praxislernort mit realen Anforderungen der Arbeitswelt in Verbindung gebracht.

 

Einen guten ersten Überblick über den Unterrichtsansatz bietet auch unser aktueller Flyer.

Berufswahlkompetenz stärken 

Durch die praktischen Erfahrungen an den außerschulischen Lernorten lernen die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Anforderungen der Berufswelt kennen, entdecken persönliche Stärken und Interessen und erhöhen somit ihre Berufswahlkompetenz. Darüber hinaus wirkt sich Praxislernen oft positiv auf die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler aus, wenn sie den Nutzen schulischer Lerninhalte für die Praxis unmittelbar erleben.

Praxislernen bildet einen zentralen Baustein in der Beruflichen Orientierung im Land Brandenburg und ist in der Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung verankert. Es kann an allen Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Hören“, „Lernen“, „körperlich-motorische Entwicklung“ und „Sehen“ in den Jahrgangsstufen 7-10 angeboten werden.

Die Praxislernorte

Praxislernen wird an verschiedenen außerschulischen Lernorten durchgeführt. Es wird unterschieden zwischen:

Praxislernen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ehemals Werkstätten)
Praxislernen in Unternehmen

Unter dem Begriff „Unternehmen“ werden beim Praxislernen regionale Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung, Verkehr und Landwirtschaft sowie öffentliche, soziokulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen zusammengefasst.

Die beiden Formen des Praxislernens unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich des Lernortes, sondern auch in organisatorischen und inhaltlichen Punkten.

 

Praxislernen im Kontext 

Berufliche Orientierung mit System 

Praxislernen ist ein Baustein der systematischen, individuellen und praxisorientierten Beruflichen Orientierung im Land Brandenburg. Seinen optimalen Beitrag zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz leistet Praxislernen, wenn es zielgerichtet mit anderen Instrumenten der Beruflichen Orientierung ineinandergreift: Insbesondere die Potenzialanalyse, der Berufswahlpass, Betriebserkundungen und das Schülerbetriebspraktikum bieten sich für eine enge konzeptionelle und organisatorische Verknüpfung mit dem Praxislernen an.

 

 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Allgemeines

Was ist Praxislernen?

Praxislernen ist eine besondere Unterrichtform, für die es aufgrund langjähriger Erfahrung im Land Brandenburg mittlerweile Qualitätskriterien gibt und deren Ziel – wie bei allen BO-Maßnahmen – in der Förderung der Entwicklung von Berufswahlkompetenz besteht. Die Besonderheit des Praxislernens liegt in einer engen Verzahnung von schulischem Lernen und Lernen in der beruflichen Praxis. Diese Verzahnung wird durch eine kontinuierliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des Lernens in der Berufspraxis durch die Schule sichergestellt.

Herzstück ist dabei die Arbeit an den Praxislernaufgaben. Diese werden von der Schule im Idealfall fächerübergreifend und berufsspezifisch konzipiert und von den Schülerinnen und Schülern sowohl im Praxislernunterricht in der Schule, als Hausaufgabe zuhause und – wenn möglich – während der Zeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen bearbeitet.

Die Erfahrung zeigt, dass durch das Praxislernen die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler steigen kann. Das Erkennen der Sinnhaftigkeit schulischer Lerninhalte sowie die Erfahrung von Erfolgserlebnissen in der praktischen Arbeit als auch die facettenreiche Orientierung in verschiedenen Berufsfeldern können dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler neue Fähigkeiten und Interessen an sich entdecken.

Wo findet Praxislernen statt?

Praxislernen findet sowohl in der Schule als auch an außerschulischen Lernorten, wie in Betrieben, Einrichtungen und Berufsbildungsstätten statt. Die Vor- und Nachbereitung sowie die entsprechende Begleitung der Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu leisten. Vor- und Nachbereitung finden vorrangig in den für den Praxislernunterricht festgelegten Zeiten in der Schule statt. Die Begleitung des Praxislernens bezieht sich vor allem auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler während ihrer Zeiten im Betrieb. 

Organisatorischer Rahmen

Wer ist für die Organisation des Praxislernens zuständig?

Die Verantwortung für die Organisation des Praxislernens trägt die Schule. Empfohlen wird, dass sich eine Arbeitsgruppe oder zumindest ein Praxislernteam an der Schule bildet, damit nicht alle anfallenden Aufgaben allein bei einer beauftragten Lehrkraft verbleiben. Günstig ist immer, diese Gruppe aus Fachkräften der beteiligten Fächer zusammenzustellen. Es sollten mindestens drei Unterrichtsfächer in das Praxislernen eingebunden werden. Welche Fächer das sind, entscheidet die Schule. Günstig ist bei der Entscheidung über die beteiligten Fächer, die Bedarfslage der Schülerinnen und Schüler sowie die Inhalte und Anforderungen der jeweiligen Berufsfelder zu berücksichtigen. Für die Koordinationsarbeit an der Schule können ggf. Abminderungsstunden schulintern vereinbart werden.

Wie kann Praxislernen organisiert werden?

Das Praxislernen kann an einem oder mehreren regelmäßig stattfindenden Praxistagen in der Woche oder in einem oder mehreren Unterrichtsblöcken organisiert werden. Grundlagen bilden die Kontingentstundentafeln (Sek I sowie für Schulen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt die Wochenstundentafel für den Bereich Lebenswelt- und Berufsorientierung) und der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 sowie die daraus entwickelten schulinternen Curricula. Das Praxislernen sollte fächerübergreifend organisiert werden. Aus organisatorischer Sicht bringt dies den Vorteil mit sich, dass mehr Schulstunden für das Praxislernen zur Verfügung stehen. Für die Schülerinnen und Schüler bringt es den Vorteil mit sich, dass der Bezug zwischen schulischen Lerninhalten und der außerschulischen Lebenswelt aus ganz verschiedenen Perspektiven deutlich wird.

Wie wird das Praxislernen mit Schulnoten bewertet?

Das Praxislernen wird durch Lerninhalte und Aufgaben aus verschiedenen Fächern, entsprechend dem schulinternen Curriculum, gefüllt. Die Beteiligung verschiedener Unterrichtsfächer am Praxislernen macht auch vor dem Hintergrund Sinn, als dass die Berufliche Orientierung laut Rahmenlehrplan eine Querschnittsaufgabe aller Unterrichtsfächer ist. Aus den beteiligten Fächern werden – je nach von der Schule für das Praxislernen festgelegtem Stundenkontingent – Teile des Curriculums in das Praxislernen verlegt und dort auch bewertet. Es ergeben sich somit Noten, die anteilig in die Jahreszensuren einfließen. Einige Schulen beziehen zum Beispiel auch das Arbeits- und Sozialverhalten in die Beurteilung ein, die dann als anteilige Note in das (Wahlpflicht-)Fach W-A-T einfließt. Methodische Kompetenzen können bei der Bewertung von Präsentationen oder Anfertigung von Facharbeiten entsprechend gewichtet werden. Diese Beurteilung muss nicht immer in Form einer Note erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern Feedback zu ihren überfachlichen Leistungen zu geben und sie darüber reflektieren zu lassen.

Kooperation mit dem Praxislernort

Was sollte bei der Auswahl der Praxislernorte berücksichtigt werden?

Da das Praxislernen auf die Entwicklung von Berufswahlkompetenz bei Jugendlichen abzielt, ist es sinnvoll, zunächst ihre Interessens- und Bedarfslage in den Blick zu nehmen. Dabei können die Ergebnisse aus der Potenzialanalyse eine hilfreiche Grundlage bilden. Weiterhin ist es sinnvoll, zunächst den Fokus auf Ausbildungsbetriebe zu richten. Dort sind Fachkräfte vor Ort, die die Schülerinnen und Schüler bei der Arbeit im Betrieb und ggf. bei der Bearbeitung ihrer Praxislernaufgaben unterstützen können. Selbstverständlich kommen auch alle anderen Betriebe oder Einrichtungen in Frage, sofern sie sich bereit erklären auf den Entwicklungsstand der Jugendlichen beim Einsatz im Betrieb Rücksicht zu nehmen bzw. sich dazu in der Lage sehen. Bestimmte Bereiche, wie etwa die Lebensmittelindustrie, fordern vor Beginn des Praxislernens eine Gesundheitsbescheinigung von den Schülerinnen und Schülern. Hier organisiert die Schule einen Termin beim Gesundheitsamt. Daneben sind – solange alle arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden – keine Einschränkungen gegeben. Über Praxislernorte außerhalb des Landes Brandenburg entscheidet die Schulleitung, ggf. nach Absprache mit dem zuständigen Schulamt.

Wie finde ich einen geeigneten Betrieb für das Praxislernen?

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Wirtschaftskammern des Landes Brandenburg (HWK und IHK) als auch die Bundesagenturen für Arbeit die Suche nach einem geeigneten Betrieb unterstützen. Daneben besteht natürlich die Möglichkeit, Schulveranstaltungen zu organisieren, zu denen direkt Vertreterinnen und Vertreter von Betrieben/Unternehmen aus der Region eingeladen und über das Praxislernkonzept der Schule informiert werden. Gerade in ländlichen, dünnbesiedelten Regionen ist es außerdem denkbar, Kontakte über Eltern oder ehemalige Schülerinnen und Schüler, die mittlerweile in der jeweiligen Region berufstätig sind, zu eruieren.

Welchen Versicherungsschutz gibt es für die Schülerinnen und Schüler im Praxislernbetrieb?

Das Praxislernen ist als eine schulische Veranstaltung ebenso umfassend versichert wie beispielsweise das Schülerbetriebspraktikum. Dies betrifft sowohl den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz als auch den Haftpflichtversicherungsschutz:

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) besteht während der Durchführung aller berufs- und studienorientierenden Maßnahmen, die als Schulveranstaltung durchgeführt werden, sowie auf dem Weg zwischen Wohnung und außerschulischen Lernorten oder außerschulischen Lernorten und Schule.

Der Haftpflichtversicherungsschutz ist durch den Schulträger gemäß § 110 Absatz 2 Nr. 7 BbgSchulG zu gewährleisten.

Verbindung mit anderen BO-Instrumenten

Wie können Potenzialanalyse und Praxislernen miteinander verknüpft werden?

Die Potenzialanalyse kann an allen Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien sowie Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Hören“, „Sehen“ sowie „körperlich-motorische Entwicklung “ ab der Jahrgangsstufe 7 durchgeführt werden.

Wird sie vor der Einführung des Praxislernens, das normaler Weise in den Jahrgängen 8 und 9 durchgeführt wird, eingesetzt, können die Ergebnisse aus dieser Kompetenzfeststellung gut für das Praxislernen genutzt werden. Ist das Stärkenprofil und die Interessen der Schülerinnen und Schüler eruiert, können diese die Suche nach einem passenden Praxislernort erleichtern. Durch ein Abgleichen des Stärkenprofils mit den erzielten Noten und Beurteilungen im Praxislernen können positive Entwicklungsschritte sichtbar gemacht und die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Potenzialanalyse und Praxislernen können also als sich wechselseitig ergänzende Instrumente bei der Entwicklung von Berufswahlkompetenz verstanden werden.

Wie können die Arbeit mit dem Berufswahlpass und das Praxislernen miteinander verknüpft werden?

Entwicklungsrelevante Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem Praxislernen werden im Berufswahlpass abgelegt, zum Beispiel im Teil 2: Mein Weg zur Berufswahl und im Teil 3: Dokumentation. Das können individuelle Bilanzen der Praxistätigkeit, entstandene Präsentationen oder Beurteilungen von den Betrieben sein. Den Schülerinnen und Schüler hilft die Dokumentation bei der Reflexion des eigenen Entwicklungsweges. Sie können zudem auf die Materialien für die spätere Bewerbung zurückgreifen. Nicht zuletzt kann der Berufswahlpass von den Eltern genutzt werden, um ihre Kinder bei der Entwicklung von beruflichen Perspektiven zu unterstützen. 

Was ist der Unterschied zwischen dem Schülerbetriebspraktikum und dem Praxislernen?

Laut den Verwaltungsvorschriften zur Berufs- und Studienorientierung im Land Brandenburg von 2016 ist das Schülerbetriebspraktikum in Jahrgangsstufe 9 für einen Zeitraum von mindestens zwei bis höchstens drei Wochen, organisiert als Block, obligatorisch. Es findet im Rahmen des W-A-T-Unterrichts statt und ist in der Form einer zeitweiligen Abweichung von der Wochenstundentafel gemäß der Sekundarstufe- I-Verordnung und der Sonderpädagogik-Verordnung organisiert.

Demgegenüber ist das Praxislernen fakultativ und sollte über einen Zeitraum von mindestens 25 Tagen verteilt auf zwei Schulhalbjahre (ideal: zweites Halbjahr in Jahrgangsstufe 8 und erstes Halbjahr in Jahrgangsstufe 9) gehen. Es ist zudem als fächerverbindender Unterricht und nicht ausschließlich im Fach W-A-T verankert. Beim Praxislernen werden die Unterrichtsstunden der beteiligten Fächer gebündelt und in andere zeitliche Rhythmen überführt, wie in regelmäßige Praxislerntage beziehungsweise als ein Block oder mehrere Blöcke.

Aus pädagogischer Perspektive sind mit dem Praxislernen andere Motive und Ziele verbunden als mit dem Schülerbetriebspraktikum. Im Schülerbetriebspraktikum lernen die Schülerinnen und Schüler betriebliche Abläufe kennen und bekommen eine Vorstellung von der Arbeit in einem Berufsfeld. Diese Erfahrungen sollen sie auch im Praxislernen sammeln. Hier geht es jedoch auch um die praktische Anwendung theoretischer Wissensbestände und das Erkennen der Bedeutung schulischer Lerninhalte für die Arbeitswelt. Stärker als beim Schülerbetriebspraktikum zielt das Praxislernen auf eine Erhöhung der Lernmotivation durch das Sammeln neuer Erfahrungen und Erfolgserlebnisse an einem Ort außerhalb der Schule ab.

Finanzierung

Wie kann das Praxislernen finanziert werden?

Praxislernen kann gemäß Nr. 20 Abs. 4 VV BStO in Betrieben sowie in öffentlichen und sozialen Einrichtungen durchgeführt werden. Ebenso ist eine Durchführung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten möglich.

Mittel für die Nutzung von Räumlichkeiten, Material- und Personalkosten, wie sie beim Praxislernen in Berufsbildungsstätten bzw. externen Werkstätten anfallen, müssen beim Praxislernen in Betrieben nicht durch die Schule finanziert werden.
Da die Schülerinnen und Schüler in wettbewerbsfähige Unternehmen gehen, sind die entstehenden Kosten überschaubar: Nach der Planungs- und Einführungsphase verbleiben vor allem die Fahrtkosten für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zu den Praxislernorten. Darüber hinaus sind ggf. notwendige Arbeitsschutzbekleidung und eine Gesundheitsbescheinigung zu finanzieren. Um die Einführung und Durchführung des Praxislernens zu unterstützen, gibt es für Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus dem ESF+-Förderprogramm ″Praxisnahe Berufsorientierung“ (PraxisBO) zu erhalten.

Mit den über PraxisBO abrufbaren Mitteln können Personal- und Sachkosten zur Durchführung des Praxislernens sowie ggf. entstehende Fahrtkosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler zu den Praxislernorten finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist die fristgerechte Einreichung der Bedarfsanalyse bei dem für die Schule zuständigen Regionalpartner: Kobra.net für Schulen in den Schulamtsbereichen Neuruppin und Brandenburg an der Havel und Stiftung SPI für Schulen in den Schulamtsbereichen Frankfurt (Oder) und Cottbus.

Die PraxisBO-Regionalpartner informieren und beraten Sie gerne umfassend zu allen Fragen der Antragstellung.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist die Einwerbung von Mitteln durch Spenden, Mitgliedsbeiträge eines Fördervereins, Preisgelder aus Schulwettbewerben oder durch Einnahmen einer Schülerfirma – einige Schulen im Land Brandenburg praktizieren diese nachhaltige Form der Finanzierung von eigenen Angeboten erfolgreich.

Finanzierung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler im Detail

Nach § 112 BbgSchulG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung. Das bedeutet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort der Schülerinnen und Schüler und der Schule zuständig sind und auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung zur Schülerbeförderung die Fahrtkosten tragen.
Die Fahrten zum Praxislernen sind dagegen in der Regel Fahrten vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler zum Praxislernort. In diesem Fall ist die Übernahme der Fahrtkosten Privatsache. Etwas anderes gilt, wenn die Fahrten zum Praxislernort nicht vom Wohnort, sondern von der Schule zum Praxislernort und zurück zur Schule aus erfolgen. In diesem Fall gelten die Fahrten als „Fahrten zwischen Unterrichtsorten“ und können nach § 110 Abs. 2 Nr. 5 BbgSchulG über individuelle Regelungen mit dem Schulträger abgerechnet werden.

Für diese Variante gilt zu beachten, dass die Beantragung der Mittel konform mit dem Beginn des Haushaltsjahrs erfolgen muss. D. h. eine entsprechende Absprache zwischen Schule und Schulträger ist rechtzeitig vor Beginn eines Haushaltsjahres (entspricht Kalenderjahr) zu treffen.

Für Schulen im Kammerbezirk Potsdam besteht zudem die Möglichkeit, eine Fahrtkostenerstattung bei der IHK Stiftung Fachkräfte für Brandenburg zu beantragen, sofern der Praxis-Betrieb auch im Kammerbezirk ansässig ist.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es grundsätzlich untersagt, dass Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler mit ihren Privat-Pkw zum Praxislernort bringen oder von dort abholen. Möglich sind von Eltern initiierte Fahrgemeinschaften; hierbei zu beachten ist allerdings, dass das Einverständnis aller an der Fahrgemeinschaft beteiligten Eltern eingeholt wird.

Finanzierung der Fahrtkosten für Lehrkräfte im Detail

Bei den Fahrten zwischen Praxislernort und Schule handelt es sich um Dienstreisen. Werden diese mit dem privaten Pkw absolviert, haben Lehrerinnen und Lehrer laut Bundesreisekostengesetz einen Anspruch auf Wegstreckentschädigung von 0,20 EUR pro gefahrenem Kilometer.

Finanzierung von Arbeitsschutzbekleidung

Gemäß den Regelungen in § 3 ArbSchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu treffen. Vom Begriff „Beschäftigte“ sind auch Schülerpraktikanten erfasst. Für die Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten hat der Arbeitgeber die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Hierunter fällt auch diejenige Kleidung, die notwendig ist, um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten sicherzustellen. Kosten für entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten wie einer notwendigen Arbeitsschutzbekleidung darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (vgl. § 3 Abs. 3 ArbSchG). Damit trägt der Praxislernort die Verantwortung für die Beschaffung einer etwaig erforderlichen Arbeitsschutzbekleidung für Schülerinnen und Schüler im Praxislernen, was die Übernahme der Kosten für die Bereitstellung von Arbeitsschutzbekleidung einbezieht.

Kann ein kooperationsbereiter Betrieb dieser Anforderung nicht nachkommen und gerät die Kooperation zwischen Schule und Betrieb dadurch in Gefahr, ist es lohnenswert, über Alternativen nachzudenken. Einige erfahrene Praxislernschulen haben beispielsweise einen Pool von Arbeitsschutzbekleidung angelegt, aus dem die Bedarfe einzelner Schülerinnen und Schüler gedeckt werden können.

Finanzierung einer Gesundheitsbescheinigung

Einige Tätigkeiten verlangen die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung, dazu zählen etwa Tätigkeiten im Gastronomie- und Lebensmittelbereich. Die Kosten für diese Gesundheitsbescheinigung können gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 9 BbgSchulG als Sachkosten vom Schulträger übernommen werden, sofern dieser die Absolvierung des Praxislernens an dem jeweiligen Ort als zwingend anerkennt. Andernfalls müssen die Kosten von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern getragen werden.

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