
Verwaltungsvorschriften zur Beruflichen Orientierung an Schulen des Landes Brandenburg
Die Vorgaben zur Durchführung von Praxislernen finden Sie in Abschnitt 5, Absatz 15

Qualitätskriterien des Praxislernen in der Sekundarstufe I
Die Qualitätskriterien wurden auf Grundlage der VV BO 2024 entwickelt. Sie unterscheiden sich nach Kernkriterien und Entwicklungskriterien.

Versicherungsschutz
Das Praxislernen ist als eine schulische Veranstaltung umfassend versichert. Das betrifft sowohl den Haftpflichtversicherungs- als auch den Unfallversicherungsschutz.

Jugendarbeitsschutz
Der Leitfaden wendet sich an Lehrkräfte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

Unterschiede zwischen dem Schülerbetriebspraktikum und dem Praxislernen
Das Betriebspraktikum wird immer wieder mit dem Praxislernen gleichgestellt. Es gibt aber wesentliche Unterschiede, die in der Übersicht schnell sichtbar werden.

Finanzierung
Kosten, die beim Praxislernen anfallen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen aus dem ESF+-Förderprogramm ″Praxisnahe Berufsorientierung“ (PraxisBO) gefördert.
Voraussetzung ist die fristgerechte Einreichung der Bedarfsanalyse bei dem für die Schule zuständigen Regionalpartner:
- Kobra.net für Schulen in den Schulamtsbereichen Neuruppin und Brandenburg an der Havel
- Stiftung SPI für Schulen in den Schulamtsbereichen Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Link kobra.net Link Stiftung SPI