Allgemeine Informationen

Verwaltungsvorschriften zur Beruflichen Orientierung an Schulen des Landes Brandenburg

Die Vorgaben zur Durchführung von Praxislernen finden Sie in Abschnitt 5, Absatz 15

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Qualitätskriterien des Praxislernen in der Sekundarstufe I

Die Qualitätskriterien wurden auf Grundlage der VV BO 2024 entwickelt. Sie unterscheiden sich nach Kernkriterien und Entwicklungskriterien.

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Versicherungsschutz

Das Praxislernen ist als eine schulische Veranstaltung umfassend versichert. Das betrifft sowohl den Haftpflichtversicherungs- als auch den Unfallversicherungsschutz.

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Jugendarbeitsschutz

Der Leitfaden wendet sich an Lehrkräfte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

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Unterschiede zwischen dem Schülerbetriebspraktikum und dem Praxislernen

Das Betriebspraktikum wird immer wieder mit dem Praxislernen gleichgestellt. Es gibt aber wesentliche Unterschiede, die in der Übersicht schnell sichtbar werden.

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Finanzierung

Kosten, die beim Praxislernen anfallen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen aus dem ESF+-Förderprogramm ″Praxisnahe Berufsorientierung“ (PraxisBO) gefördert.
Voraussetzung ist die fristgerechte Einreichung der Bedarfsanalyse bei dem für die Schule zuständigen Regionalpartner:

  • Kobra.net für Schulen in den Schulamtsbereichen Neuruppin und Brandenburg an der Havel
  • Stiftung SPI für Schulen in den Schulamtsbereichen Frankfurt (Oder) und Cottbus.

  Link kobra.net       Link Stiftung SPI

 

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