Projektverbund in der Initiative Oberschule [IOS]

Aufgrund seiner Erfahrungen im Rahmen der hier dargestellten Projekte wurde der Projektverbund Praxislernen seit Anfang September 2007 mit der landesweiten Umsetzung der Teilaufgabe "Praxislernen" im Rahmen der
Initiative Oberschule [IOS] durch das MBJS betraut. Schulen, die den pädagogischen Ansatz in der hier beschriebenen Form einführen wollen, können durch den Projektverbund Praxislernen vor Ort Beratungen, themenspezifische Lehrkräftefortbildungen und finanzielle Unterstützung für die Umsetzung erhalten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Der Projektverbund Praxislernen arbeitet bei der Umsetzung intensiv mit den Regionalpartnern des IOS-Programms zusammen:
mit der Stiftung SPI für die Schulamtsbereiche Wünsdorf und Cottbus, mit dem
Projektverbund kobra.net für die Schulamtsbereiche Perleberg und Brandenburg/Havel und mit dem Berufsbildungsverein Eberswalde für die Schulamtsbereiche Eberswalde und Frankfurt/Oder.


Wann stellt eine Oberschule den IOS-Antrag beim Projektverbund?

Die Besonderheiten des pädagogischen Ansatzes machen ein eigenes IOS-Antragsverfahren unverzichtbar. So kann eine Schule für die Durchführung des Praxislernens ohne außerschulischen Leistungserbringer einen Antrag stellen und finanziell gefördert werden. Natürlich ist auch eine gemeinsame Antragstellung mit einem Leistungserbringer möglich, wenn z.B. Praxislerneinheiten an Ausbildungszentren durchgeführt und hierfür finanzielle Mittel benötigt werden.
Durch die Implementierung des Unterrichtskonzeptes "Praxislernen" werden mehrere Themenfelder der Initiative Oberschule (Berufsorientierung, Förderung der Schlüsselqualifikationen, Soziales Lernen) dauerhaft in den Schulalltag integriert und miteinander verknüpft. Praxislernen ist eine fest in den Schulalltag eingebundene pädagogische Maßnahme. Wesentliches Merkmal ist eine regelmäßige und fächerübergreifende Realisierung in mindestens einer Jahrgangsstufe. Ziel ist die schrittweise Einführung eines Konzeptes für die Durchführung an drei aufeinander folgenden Schuljahren.
Informationen zur Antragsstellung »