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Qualitätskriterien Praxislernen
Der Begriff "Praxislernen" wird im Lande häufig als Synonym für die verschiedensten Formen eines berufsorientierenden Unterrichts benutzt. Aus Sicht des Projektes handelt es sich jedoch um einen integrativen pädagogischen Ansatz, der deutlich über die klassische Berufsorientierung hinausgeht. Die Durchführungsmöglichkeiten sind jeweils die örtlichen und strukturellen Bedingungen der Schulen geprägt, wodurch eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen entstanden sind. Unter der Beteiligung eines Projektbeirates und von 35 Projektschulen entstanden
Qualitätskriterien für die formale (Schulorganisation) und für die operative (Unterrichtsorganisation) Ebene, die eine erfolgreiche und dauerhafte Einführung des Praxislernens indizieren.
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Verwaltungsvorschrift Praxislernen
Schulrechtlich geregelt ist die Durchführung des Praxislernens in der Anlage 1 der Sek. I -Verordnung vom 02. August 2007. Die Anlage 1a beinhaltet eine "Vereinbarung zur Durchführung des Praxislernens".
Download Anlage 1 und 1a (28 KB) » [.pdf]
Alle Verwaltungsvorschriften der Sek.I-Verordnung finden Sie hier »
Handreichung Praxislernen
Die Handreichung enthält eine Vielzahl organisatorischer und methodischer Tipps. Sie soll konkrete Hilfestellung bei der Einführung oder Fortführung des Praxislernen als Schulprofil bieten.
Download Handreichung (516 KB) »
Präsentation Praxislernen
Diese pdf-Datei enthält alle Folien unserer Praxislernen-powerpoint-Präsentationen.
Sie erlaubt eine schnelle Übersicht hinsichtlich der Zahlen & Fakten, des pädagogischen
Ansatzes und der Umsetzungsmöglichkeiten (Stand: Januar 2006).
Download Präsentation (633 KB) »
Präsentation und Vortrag
zur fünften Fachtagung des Bundesprogramms "Schule-Wirtschaft/Arbeitleben"
am 29./30.9.2004 in Potsdam von Andrea Griese-Pelikan
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Präsentation (PDF)
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"Selbstgesteuertes Lernen
mit Praxislernen und Berufswahlpass"
Text von Andrea Griese-Pelikan
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